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I. Allgemeine Bestimmungen und Begriffe

Art. 1 Name und Zweck


1  Unter dem Namen "St. Heinrich-Stiftung" besteht mit Sitz in Basel eine Personalvorsorgestiftung mit dem Zweck, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Römisch-Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt (Stifterin), der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft und deren Kirchgemeinden und weiteren Institutionen bzw. Unternehmen, mit denen die Stiftung einen Anschlussvertrag abgeschlossen hat, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach den Bestimmungen dieses Reglements und des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge vor den wirtschaftlichen Folgen des Alters, des Todes und der Invalidität zu schützen.

2  Rechte und Pflichten der durch die Pensionskasse Begünstigten richten sich nach diesem Reglement.

3  Die Stiftung nimmt an der Durchführung der obligatorischen Vorsorge teil und hat sich deshalb in das Register für die berufliche Vorsorge gemäss Art. 48 BVG eintragen lassen.

4  Frauen und Männer sind gleichberechtigt; Rechte und Pflichten gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise.


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