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Reglement
I. Allgemeine Bestimmungen und Begriffe
Art. 1 Name und Zweck
1 Unter dem Namen "St. Heinrich-Stiftung"
besteht mit Sitz in Basel eine Personalvorsorgestiftung mit
dem Zweck, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Römisch-Katholischen
Kirche des Kantons Basel-Stadt (Stifterin), der Römisch-Katholischen
Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft und deren Kirchgemeinden
und weiteren Institutionen bzw. Unternehmen, mit denen die
Stiftung einen Anschlussvertrag abgeschlossen hat, sowie deren
Angehörigen und Hinterbliebenen nach den Bestimmungen
dieses Reglements und des Bundesgesetzes über die berufliche
Vorsorge vor den wirtschaftlichen Folgen des Alters, des Todes
und der Invalidität zu schützen.
2 Rechte und Pflichten der durch die Pensionskasse Begünstigten
richten sich nach diesem Reglement.
3 Die Stiftung nimmt an der Durchführung der obligatorischen
Vorsorge teil und hat sich deshalb in das Register für
die berufliche Vorsorge gemäss Art. 48 BVG eintragen
lassen.
4 Frauen und Männer sind gleichberechtigt; Rechte
und Pflichten gelten für Frauen und Männer in gleicher
Weise.
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