| In der Pensionskasse
St. Heinrich-Stiftung sind versichert die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer der Römisch-Katholischen
Kirche Basel-Stadt, der
Römisch-katholischen Kirche des Kantons Basel-Landschaft,
der Römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Basel-Landschaft,
der Caritas Basel-Stadt, des Alters-
und Pflegeheims Marienhaus sowie weitere soziale Institutionen.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder ihre Familienangehörige
sind gegen die Folgen von Alter, Invalidität und Todesfall
versichert.
Nicht versichert sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
deren Arbeitsverhältnis auf längstens 3 Monate
abgeschlossen worden ist, oder deren AHV-Jahreslohn weniger
als Fr. 17'200 (Stand 2005) beträgt.
Die Leistungen der St. Heinrich-Stiftung sind nachfolgend
aufgelistet. Die individuell versicherten Leistungen können
dem Versicherungsausweis
entnommen werden.
Ein Versicherungsausweis wird jährlich jeder versicherten
Person zugestellt. Einen neuen Versicherungsausweis erhalten
die Versicherten zudem unterjährig, sobald die versicherten
Leistungen ändern (Lohn- und Pensenänderung, Einkauf
in Pensionskasse, Ein- oder Ausgang von Freizügigkeitsleistungen,
Vorbezug Wohneigentumsförderung etc.).
Persönliche Auskünfte erteilt die Geschäftsführung .

Leistungen im Alter
· Altersrente
(Art. 16)
· Kapitalabfindung (Art.
19)
· AHV-Überbrückungsrente
(Art. 20)
· Pensionierten-Kinderrente (Art.
21)

Leistungen im Invaliditätsfall
· Invalidenrente (Art.
22)
· Invaliden-Kinderrente
(Art. 23)

Leistungen im Todesfall
· Ehegattenrente (Art.
25)
· Lebenspartnerrente (Art.
26)
· Waisenrenten
- Halbwaisenrente (Art.
28)
- Vollwaisenrente (Art.
28)
· Todesfallkapital (Art.
29)

Leistungen im Austrittsfall (Art.
32)
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