Erklärungen
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Mutation |
Hier wird der Grund angegeben, warum ein neuer Versicherungsausweis erstellt wird. Ebenfalls wird der Stichtag der Änderung angegeben.
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Persönliche Daten |
In diesem Teil des Ausweises sind die persönlichen Daten, wie Name, Zivilstand oder Beschäftigungsgrad aufgeführt. Nebst den bekannten Daten erhält jeder Versicherte eine Versicherungsnummer zugeteilt. Diese Zuteilung erfolgt automatisch durch das System, in der Regel in der Reihenfolge der Eintritte.
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Versicherter Verdienst (Stand 1.1.2006) |
Vom versicherten Verdienst gehen die meisten Berechnungen aus. Der versicherte Verdienst berechnet sich wie folgt:
Vom anrechenbaren Jahreslohn eines jeden Versicherten erfolgt ein Abzug, der sogenannte Koordinationsabzug. Der anrechenbare Jahreslohn ist auf den 6‑fachen Betrag der maximalen AHV-Altersrente (Einzelrente) beschränkt, d.h. auf CHF 154'800.
Der Koordinationsabzug entspricht 7/8 der maximalen AHV-Altersrente (Einzelrente) und beträgt somit im 2006 CHF 22'575. Bei Teilzeitbeschäftigungen wird der Abzug entsprechend reduziert. Die Höhe dieser AHV-Altersrente wird jeweils vom Bundesrat festgelegt und kann von Jahr zu Jahr variieren.
Die Differenz zwischen dem anrechenbaren Jahreslohn und dem Koordinationsabzug ergibt den sogenannten versicherten Verdienst. Der versicherte Verdienst beträgt in jedem Fall mindestens 2/3 des anrechenbaren Jahreslohns.
In unserem Beispiel würde diese Berechnung wie folgt aussehen:
| A |
50'000 (anrechenbarer Jahreslohn) x 2 |
= 33'333A |
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3 |
| B |
50'000 – (73% von 22'575) |
= 33'520 |
Der zweite Betrag ist höher als der erste. Also beträgt der versicherte Verdienst im Beispielsfall CHF 33'520.
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Altersguthaben |
Als zusätzliche Information wird im Versicherungsausweis das Altersguthaben per Ende Vorjahr angegeben. Dabei handelt es sich um die angesparten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge, das eingebrachte Altersguthaben verzinst sowie einen allfälligen Vorbezug für Wohneigentum oder eine Auszahlung infolge Scheidung. Im vorliegenden Fall beträgt das Altersguthaben CHF 85'659.10.
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Versicherter Verdienst (Stand 1.1.2006) |
Hier wird berechnet, welcher Betrag inkl. Zins sich auf dem Konto eines Versicherten bis zur Pensionierung (Alter 63) ansammeln würde, ausgehend von der heutigen Situation (Jahreslohn, Pensum, Zins, usw.) und von den reglementarischen Altersgutschriften (Art. 15 des Reglements), Von diesem Betrag berechnet sich die Altersrente und eine allfällige Pensionierten-Kinderrente. Seit 2005 beträgt der Zinssatz 2.5%.
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Altersleistungen |
Die Altersrente ist unter Anwendung des Rentenumwandlungssatzes von 6,75% berechnet. Im vorliegenden Fall berechnet sich die jährliche Altersrente wie folgt: 6,75% von CHF 358'008 ergeben CHF 24'166. Dieser Betrag würde einer monatlichen Rente von CHF 3'625 entsprechen. Zu diesem Betrag käme noch die AHV-Rente hinzu.
Hätte diese versicherte Person im Zeitpunkt der Pensionierung noch Kinder unter 18 resp. 25 Jahren, so würde eine zusätzliche Rente von CHF 302 pro Kind und Monat entrichtet.
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Invalidenleistungen |
Die Invalidenleistung bemisst sich aufgrund des versicherten Verdienstes und beträgt 60% davon. Im vorliegenden Beispiel sieht die Versicherungssituation wie folgt aus: 60% von Fr. 33'520 ergeben eine Invalidenrente von CHF 20'112 pro Jahr resp. CHF 1'676 pro Monat.
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Todesfall-Leistungen |
Bei den Ehegattenrenten und den Waisenrenten muss zwischen dem Todesfall vor der Pensionierung und dem Todesfall nach der Pensionierung unterschieden werden.
Stirbt eine versicherte Person vor der Pensionierung, so beträgt die Ehegattenrente 70% der Invalidenrente (im vorliegenden Beispiel: 70% von CHF 20'112 = CHF 14'078 pro Jahr) und die Waisenrente 15% der Invalidenrente (im vorliegenden Beispiel: 15% von CHF 20'112 = CHF 3'017 pro Jahr).
Stirbt hingegen die versicherte Person nach deren Pensionierung, so beträgt die Ehegattenrente 70% der voraussichtlichen Altersrente (im vorliegenden Beispiel: 70% von CHF 24'166 = CHF 16'916 pro Jahr) und die Waisenrente 15% der voraussichtlichen Altersrente (im vorliegenden Beispiel: 15% von CHF 24'166 = CHF 3'625).
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Vorzeitige Pensionierung |
In diesem Abschnitt wird aufgezeigt, welche Altersrente pro Jahr die versicherte Person bei einer vorzeitigen Pensionierung im Alter 60, 61 oder 62 zu erwarten hat. Basis bildet wie unter Punkt 5 die heutige Situation, d.h. versicherter Verdienst, reglementarische Altersgutschriften, Zinssatz, usw.
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Finanzierung der beruflichen Vorsorge |
Die Pensionskassen-Beiträge sind getrennt nach Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeführt. Im Beispielsfall beträgt der monatliche Beitrag Fr. 698.35. Davon bezahlt der Arbeitnehmer rund 40%, was einem monatlichen Beitrag von Fr. 279.35 entspricht. Der Arbeitgeber bezahlt die übrigen 60%, d.h Fr. 419.00 im Monat. Die Beiträge entsprechen nicht den jährlichen Gutschriften für die Bildung des Alterguthabens. Diese sind im Reglement festgehalten (Tab. 5).
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Verweis auf das Reglement |
Im Versicherungsausweis sind die individuell zutreffenden Daten enthalten. Im Reglement sind dazu die Bedingungen für den Leistungsbezug im allgemeinen umschrieben.
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